Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Schlüssel sind verteilt, drei Leute ziehen in eine Wohnung. Ab dem Einzugstag laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und ein Vertrag entsteht sogar ganz ohne Unterschrift: Wer Strom aus der Leitung nimmt, hat ihn damit abgeschlossen. Wer eine WG gründet, oft in der ersten eigenen Wohnung, braucht deshalb weniger eine Umzugs-Checkliste als eine Verträge-Checkliste. Diese hier sortiert, was in den ersten 14 Tagen ansteht, wer jeweils unterschreibt und wer am Ende haftet.
Anmeldung beim Bürgeramt: 14 Tage, und ohne Wohnungsgeberbestätigung geht nichts
Nach § 17 Abs. 1 BMG musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Ohne Wohnungsgeberbestätigung nimmt dich kein Bürgeramt an. Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Nachweis des Wohnungsgebers, dass du tatsächlich eingezogen bist, und er muss sie ebenfalls binnen 14 Tagen ausstellen (§ 19 BMG). Bei einem gemeinsamen Hauptmietvertrag kommt sie vom Vermieter. Zieht jemand als Untermieter ein, ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber und schreibt die Bestätigung selbst.
Wer die Frist reißt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, der Bußgeldrahmen reicht bis 1.000 Euro (§ 54 BMG). In der Praxis bleibt es bei einigen Tagen Verspätung meist bei einer Verwarnung oder einem Betrag im unteren zweistelligen Bereich. Ernst wird es erst, wenn sich jemand monatelang gar nicht meldet.
Das war der einfache Teil.
Strom in der WG: wer wird Vertragspartner, auch ohne Unterschrift?
Vertragspartner des Stromversorgers wird, wer Strom entnimmt, auch wenn niemand etwas unterschreibt. Das ist der Vertrag, den ihr am ehesten übersehen werdet. Der örtliche Grundversorger hält die Energie am Anschluss bereit, und dieses Angebot nimmt an, wer sie nutzt. Der BGH behandelt das als Realofferte: Ein Liefervertrag entsteht durch schlüssiges Verhalten. Grundversorgung ist dabei die gesetzliche Pflicht des örtlichen Versorgers, jeden Haushalt zu beliefern, der keinen eigenen Vertrag hat (§ 36 EnWG).
Bleibt die Frage, mit wem. Der BGH stellt darauf ab, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Anschluss hat, bei einer vermieteten Wohnung mit eigenem Zähler ist das der Mieter und nicht der Eigentümer (Urteil vom 27. November 2019, Az. VIII ZR 165/18). Damit gilt: Steht ihr zu dritt im Hauptmietvertrag, habt ihr sie zu dritt. Hat einer allein gemietet und die anderen sind Untermieter, ist er allein Vertragspartner des Versorgers, unabhängig davon, wer den Wasserkocher benutzt.
Teuer ist es in beiden Fällen. Kunden in der Grundversorgung zahlen im Schnitt 42,83 Cent pro Kilowattstunde, ein neuer Vertrag liegt bei rund 24,5 Cent (Strom-Report, abgerufen im August 2026). Beide Werte gelten für einen Musterhaushalt mit 4.000 Kilowattstunden im Jahr inklusive Grundpreis, und der Neukundenpreis wird dort tagesaktuell ausgewiesen, bewegt sich also. Der Grundversorgungstarif ist dabei kein Strafpreis. Er ist der Preis dafür, dass der Versorger jeden beliefern muss, ohne Bonitätsprüfung, ohne Mindestabnahme und ohne zu wissen, wie lange. Kalkuliert wird entsprechend vorsichtig.
Für einen Dreipersonenhaushalt in einer Wohnung ohne elektrische Warmwasserbereitung nennt der Stromspiegel 2.400 Kilowattstunden im Jahr. In der Grundversorgung sind das überschlagen 1.030 Euro, im Wechseltarif überschlagen 590 Euro. Weil sich der Grundpreis bei diesem Verbrauch auf weniger Kilowattstunden verteilt, liegen die tatsächlichen Beträge eher etwas höher. Die Differenz von rund 440 Euro im Jahr ändert sich dadurch kaum, das sind knapp 147 Euro pro Person, für nichts.
Wer den Strom in der WG anmelden will, braucht Zählernummer und Zählerstand vom Einzugstag. Macht das in der ersten Woche. Wie ihr die Stromkosten danach untereinander abrechnet, ist eine eigene Frage.
Internet: 24 Monate Laufzeit gegen WG-Fluktuation
Nach § 56 Abs. 1 TKG darf die anfängliche Laufzeit eines Telekommunikationsvertrags 24 Monate nicht überschreiten. Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, und zwar kostenfrei (§ 56 Abs. 3 und 4 TKG). Die zwei Jahre sind also eine harte Sperre, danach wird es beweglich.
Für WGs ist der zweite Satz derselben Vorschrift der interessantere: Anbieter müssen vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Nur findet man den selten auf der Angebotsseite. Der BGH hat am 21. Mai 2026 entschieden, dass Anbieter diese Variante weder gleichrangig bewerben noch ausdrücklich auf sie hinweisen müssen, es genügt, dass sie im Portfolio verfügbar ist (Az. III ZR 220/25). Eine Obergrenze für den Aufpreis nennt das Gesetz nicht. Für euch heißt das: aktiv danach fragen, und zwar vor der Bestellung. Der Tarif existiert, er wird nur nicht beworben.
Und wer unterschreibt den Internetvertrag in der WG? Zwei Modelle lassen sich begründen. Die Person, die am längsten bleiben wird, weil sie den Vertrag nicht nach acht Monaten wieder loswerden muss. Oder die Person mit dem stabilsten Einkommen, weil sie im Zweifel zwei Jahre lang allein dafür einsteht. Wer beides ist, hat die Frage schon beantwortet.
Rundfunkbeitrag: zahlt jede Person in der WG?
Nein. Der Rundfunkbeitrag ist an die Wohnung gebunden, nicht an die Person, pro Wohnung wird er nur einmal fällig (§ 2 Abs. 1 RBStV). Er beträgt 18,36 Euro im Monat und ist seit 2021 unverändert (Stand: August 2026). Über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF gegen die ausgebliebene Erhöhung hat das Bundesverfassungsgericht am 23. Juni 2026 verhandelt, ein Urteil steht aus. Die KEF empfiehlt für 2027 einen Beitrag von 18,64 Euro. Beitragspflichtig sind alle volljährigen Bewohner, und sie haften als Gesamtschuldner (§ 2 Abs. 3 RBStV). Gesamtschuldner heißt: Jeder schuldet den vollen Betrag, der Beitragsservice darf sich aussuchen, an wen er sich hält, und kassiert insgesamt trotzdem nur einmal.
Praktisch heißt das: Eine Person meldet die Wohnung an, die anderen nicht. Melden sich zwei an, laufen zwei Beitragskonten für dieselbe Wohnung, und ihr zahlt doppelt, bis das jemand korrigiert.
Der häufigste Fehler beim Einzug betrifft die bereits angemeldete Wohnung. Wenn du in eine bestehende WG ziehst, in der schon jemand zahlt, meldest du dich nicht an, sondern dein bisheriges Beitragskonto ab, unter Angabe von Name und Beitragsnummer der zahlenden Person. Zieht ihr alle gleichzeitig neu ein, meldet genau eine Person die Wohnung beim Rundfunkbeitrag an. Wie ihr den Rundfunkbeitrag in der WG danach aufteilt, geht glatt auf: 18,36 Euro durch drei sind 6,12 Euro.
Haftpflicht und Hausrat: Mitbewohner sind nicht mitversichert
Mitbewohner sind in deiner Privathaftpflicht in der Regel nicht mitversichert. Mitversichert sind je nach Tarif Ehepartner und Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft. Mitbewohner sind das nicht. Sie gelten weder als Angehörige noch als Partner, und die üblichen Bedingungen schließen sie nicht ein. Wie weit der Schutz reicht, steht im Tarif, nicht im Gesetz. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
Jonas kippt beim Kochen einen Topf Wasser über Lenas Laptop. Hat Jonas eine eigene Privathaftpflicht, reguliert sie den Schaden. Stünde Jonas dagegen als mitversicherte Person in Lenas Vertrag, greift bei vielen Tarifen ein Ausschluss, weil Ansprüche mitversicherter Personen untereinander häufig nicht gedeckt sind. Was für einen konkreten Vertrag gilt, steht in dessen Bedingungen. Eine gemeinsame Police macht den Schutz im WG-Alltag also schlechter, nicht besser. Eigene Verträge kosten für einen Single-Tarif je nach Anbieter und Umfang rund 40 bis 120 Euro im Jahr (Stand: 2026).
Bei der Hausratversicherung ist es ähnlich unromantisch. Versichert sind die Sachen des Versicherungsnehmers. Nach einem Wasserschaden bekommt die Person, die die Police hält, ihre Sachen ersetzt, die anderen nicht. Entweder schließt jeder eine eigene ab, oder alle lassen sich namentlich in den Vertrag aufnehmen.
Streaming und Familientarife: dürfen Mitbewohner mitnutzen?
Bei Netflix ja, bei Spotify mit Einschränkung. Netflix bestimmt den Haushalt über die Geräte am Hauptstandort des Kontos, also im selben Heimnetz. Wer dort wohnt, darf mitschauen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Wer außerhalb wohnt, läuft als Zusatzmitglied für 4,99 Euro im Monat, im werbefinanzierten Tarif für 3,99 Euro. Das Standard-Abo mit Werbung kann gar keine Zusatzmitglieder aufnehmen (Stand: August 2026).
Spotify ist strenger. Der Family-Tarif verlangt Familienmitglieder mit Wohnsitz an derselben Adresse. Geprüft wird faktisch nur die Adresse, und die erfüllt eine WG. Dem Wortlaut der Bedingungen entspricht sie trotzdem nicht. Der Mitbewohner, der nach seinem Auszug im Familientarif bleibt, erfüllt auch das nicht mehr.
Wer auf dem Vertrag steht, haftet allein
Wer im Vertrag steht, haftet. Alles andere ist Absprache.
Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Unterschied zwischen einem Anspruch und einem Gefallen. Der Anbieter kennt nur seinen Vertragspartner. Ob die anderen beiden ihren Anteil überweisen, ist eine Frage zwischen euch, und im Ernstfall müsstest du sie einzeln durchsetzen.
Drei Modelle sind in WGs üblich.
Verträge auf verschiedene Personen verteilen
Verteilte Verträge heißt: Strom läuft auf einer Person, Internet auf der zweiten, der Rundfunkbeitrag auf der dritten. Das Risiko streut sich, jeder trägt ein Stück Verantwortung. Der Nachteil ist der laufende Ausgleich, weil die Beträge unterschiedlich hoch sind, und jeder Auszug reißt eine andere Lücke.
Alles auf eine Person, die anderen zahlen per Dauerauftrag
Alle Verträge auf einer Person ist organisatorisch am einfachsten, jeder überweist einen festen Betrag zum Ersten. Der Preis dafür ist die Konzentration. Eine Person steht bei sämtlichen Anbietern im Vertrag und trägt das gesamte Ausfallrisiko. Zieht sie aus, muss alles umgeschrieben werden.
Gemeinsames WG-Konto
Ein gemeinsames WG-Konto heißt: Alle zahlen ein, alle Lastschriften gehen davon ab. Sauber, solange es gepflegt wird. Bei einem Gemeinschaftskonto haften allerdings alle Kontoinhaber gegenüber der Bank, unabhängig davon, wer die Kosten verursacht hat.
Keines der drei Modelle ist falsch. Wichtig ist, dass ihr euch bewusst für eines entscheidet und aufschreibt, wer welchen Vertrag hält. Spätestens beim Auszug aus der WG wird das relevant, denn der Vertrag zieht mit seinem Inhaber mit oder bleibt an ihm hängen. Wer vorher wissen will, wie sich die Beträge verteilen, kann sie für die WG durchrechnen. fynshare, eine Vertragsverwaltung für gemeinsame Haushalte, bildet genau diese Zuordnung ab: welcher Vertrag auf wem läuft, wer welchen Anteil trägt und wann die nächste Frist fällig wird.
Wer hält welchen Vertrag?
fynshare hält fest, auf wem Strom, Internet und Rundfunkbeitrag laufen, wer welchen Anteil zahlt und wann die nächste Frist fällig wird.
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Die Checkliste zum Abhaken: welche Verträge in den ersten 14 Tagen anstehen
Was beim WG-Gründen in den ersten zwei Wochen zu beachten ist, in einer Übersicht. Die Kostenangaben sind Richtwerte für eine Dreier-WG und schwanken je nach Anbieter, Wohnort und Verbrauch (Stand: August 2026).
| Vertrag | Wer schließt ab | Frist | Typische Kosten pro Monat |
|---|---|---|---|
| Anmeldung Bürgeramt | Jeder selbst, die Pflicht ist persönlich | Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug | Kostenlos |
| Strom | Alle Hauptmieter gemeinsam, sonst haftet einer | In der ersten Woche, die Grundversorgung läuft ab Tag eins | 50 bis 90 Euro für die WG |
| Internet | Wer am längsten bleibt, wegen der Laufzeit | Vor dem Einzug, die Schaltung dauert | 25 bis 45 Euro für die WG |
| Rundfunkbeitrag | Genau eine Person, die Wohnung zählt einmal | Unverzüglich nach Einzug (§ 8 RBStV) | 18,36 Euro für die Wohnung |
| Privathaftpflicht | Jeder selbst, Ausschluss unter Mitversicherten | Vor dem Einzug, gilt ab Vertragsbeginn | 3,50 bis 10 Euro pro Person |
| Hausrat | Jeder selbst, nur eigene Sachen sind gedeckt | Zum Einzugstag, wegen des Transports | 5 bis 15 Euro pro Person |
| Streaming | Eine Person, alle im Haushalt nutzen mit | Keine Frist, jederzeit möglich | 14 bis 22 Euro je Dienst |
Die ersten zwei Wochen entscheiden über die nächsten zwei Jahre, und das liegt an den Laufzeiten. Der Internetvertrag, den ihr in Woche eins unterschreibt, überlebt womöglich den einen oder anderen Mitbewohner. Der Stromtarif, den niemand anmeldet, läuft in der Grundversorgung weiter, bis ihn jemand wechselt.
Der nächste Schritt ist unspektakulär. Setzt euch einmal an den Küchentisch, geht die Tabelle Zeile für Zeile durch und schreibt hinter jede ein Datum und einen Namen. Eine halbe Stunde reicht. Danach weiß jeder, wofür er zuständig ist, und der Rest ist Verwaltung. Diese Zuordnung ist die Grundlage für alles, was danach an Verträgen in der WG zusammenläuft.
Dieser Artikel ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wer bei euch Vertragspartner des Stromversorgers wird, welche Fristen für einen konkreten Vertrag gelten und was eure Versicherungsbedingungen abdecken, hängt vom Einzelfall ab. Bei Streit über einen konkreten Vertrag helfen die Verbraucherzentrale oder die zuständige Schlichtungsstelle weiter.
Wer muss den Stromvertrag in einer WG abschließen?
Wer Strom entnimmt, schließt ihn bereits ab. Der BGH behandelt das Angebot des Grundversorgers als Realofferte, ein Liefervertrag entsteht also durch schlüssiges Verhalten, ohne Unterschrift. Vertragspartner wird, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Anschluss hat, bei einer vermieteten Wohnung mit eigenem Zähler ist das der Mieter und nicht der Eigentümer (BGH, Urteil vom 27. November 2019, Az. VIII ZR 165/18). Daraus folgt: Stehen alle drei im Hauptmietvertrag, haben sie sie zu dritt. Hat einer allein gemietet und die anderen sind Untermieter, ist er allein Vertragspartner des Versorgers.
Zahlt jede Person in der WG den Rundfunkbeitrag?
Nein. Der Rundfunkbeitrag ist an die Wohnung gebunden, nicht an die Person, pro Wohnung wird er nur einmal fällig (§ 2 Abs. 1 RBStV). Er beträgt 18,36 Euro im Monat und ist seit 2021 unverändert (Stand: August 2026). Über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF gegen die ausgebliebene Erhöhung hat das Bundesverfassungsgericht am 23. Juni 2026 verhandelt, ein Urteil steht aus. Die KEF empfiehlt für 2027 einen Beitrag von 18,64 Euro. Beitragspflichtig sind alle volljährigen Bewohner, und sie haften als Gesamtschuldner (§ 2 Abs. 3 RBStV). Eine Person meldet die Wohnung an, die anderen nicht. In einer Dreier-WG sind das 6,12 Euro pro Person.
Wer unterschreibt den Internetvertrag in einer WG?
Zwei Modelle lassen sich begründen: die Person, die am längsten bleiben wird, weil sie den Vertrag nicht nach acht Monaten wieder loswerden muss, oder die Person mit dem stabilsten Einkommen, weil sie im Zweifel zwei Jahre lang allein dafür einsteht. Nach § 56 Abs. 1 TKG darf die anfängliche Laufzeit 24 Monate nicht überschreiten, und Anbieter müssen vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten.
Sind Mitbewohner in meiner Privathaftpflicht mitversichert?
In der Regel nicht. Mitversichert sind je nach Tarif Ehepartner und Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Mitbewohner gelten weder als Angehörige noch als Partner. Eine gemeinsame Police hilft im WG-Alltag außerdem wenig, weil Ansprüche mitversicherter Personen untereinander bei vielen Tarifen nicht gedeckt sind. Beschädigt ein Mitbewohner die Sachen eines anderen, zahlt nur eine eigene Privathaftpflicht. Ein Single-Tarif kostet rund 40 bis 120 Euro im Jahr (Stand: 2026).
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