In einer WG zahlt fast immer eine Person den Rundfunkbeitrag, die anderen überweisen ihren Anteil, oder eben nicht. Und irgendwann liegt ein Brief vom Beitragsservice im Flur, adressiert an jemand anderen in derselben Wohnung.
Der Rundfunkbeitrag ist keine Gebühr für ein Programm und kein Vertrag, sondern eine gesetzliche Abgabe nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), die an die Wohnung gebunden ist und nicht an eine Person. Für den Rundfunkbeitrag in der WG zählt deshalb die Wohnung, nicht die Zahl der Bewohner: Pro Wohnung fällt genau ein Beitrag an, aktuell 18,36 Euro im Monat. Wer als Mitbewohner in eine Wohnung zieht, in der bereits gezahlt wird, zahlt nichts zusätzlich. Unklar wird es erst bei zwei Fragen, die selten jemand stellt, bevor sie akut werden: Wer haftet eigentlich, und was passiert beim Ein- und Auszug?
Rundfunkbeitrag pro Wohnung oder pro Person?
§ 2 Abs. 1 RBStV formuliert es in einem Satz: Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Inhaber ist, wer die Wohnung selbst bewohnt. Ob dort eine Person lebt oder fünf, ändert an der Höhe nichts.
18,36 Euro im Monat, 55,08 Euro im Quartal, 220,32 Euro im Jahr. Für die Wohnung, nicht pro Kopf. Geräte spielen dabei keine Rolle, seit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von 2013 hängt die Beitragspflicht nicht mehr am Empfangsgerät. Auch wer weder Fernseher noch Radio besitzt und nie eine Mediathek öffnet, zahlt.
Aus derselben Umstellung stammt der Namenswechsel, über den bis heute die meisten stolpern: Was viele weiter GEZ nennen, war die Gebühreneinzugszentrale und heißt seit 2013 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Die frühere Rundfunkgebühr wurde damals durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Gemeint ist also dasselbe, und für den Beitrag gilt alles Weitere in diesem Artikel.
An der Wohnungsbindung lässt sich damit nichts verhandeln. Verhandelbar ist nur, wie ihr die 18,36 Euro untereinander aufteilt.
Wer haftet, wenn in der WG nur einer angemeldet ist
Alle volljährigen Bewohner einer Wohnung haften nach § 2 Abs. 3 RBStV als Gesamtschuldner, entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die dieselbe Schuld jeweils in voller Höhe schulden, wobei die Zahlung einer Person alle anderen befreit. Übertragen auf die WG: Jeder Bewohner schuldet die vollen 18,36 Euro im Monat und nicht ein Drittel davon, gezahlt werden muss der Beitrag trotzdem nur einmal. Hier wird es interessant, denn an dieser Stelle hören die meisten Erklärtexte auf.
Praktisch kann sich der Beitragsservice damit an jede beitragspflichtige Person in der Wohnung halten. Eure interne Absprache bindet ihn nicht. Wenn ihr abgemacht habt, dass Jonas das Beitragskonto führt und die beiden anderen ihm je 6,12 Euro im Monat überweisen, ist das eine Vereinbarung unter euch. Zahlt Jonas ein halbes Jahr lang nicht, kann die Forderung bei seiner Mitbewohnerin landen. Gegenüber der Landesrundfunkanstalt hilft ihr der Hinweis auf die WG-Absprache dann nicht.
Wer zahlt und wer haftet sind zwei verschiedene Fragen. Das ist keine Besonderheit des Rundfunkbeitrags, sondern die Grundregel bei fast allen gemeinsamen Verträgen im Haushalt. Beim Stromvertrag steht eine Person im Vertrag, beim Familientarif eine, und alle nutzen.
Wie ihr den Rundfunkbeitrag in der WG aufteilt
Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat wird in der WG durch die Zahl der beitragspflichtigen Bewohner geteilt. In einer Dreier-WG sind das 6,12 Euro pro Person und Monat, also 73,44 Euro im Jahr. Die Rechnung geht angenehm glatt auf, 18,36 Euro teilen sich sauber durch fast jede WG-Größe.
Personen in der Wohnung | Anteil pro Person und Monat | Anteil pro Person und Jahr |
|---|---|---|
| 1 | 18,36 Euro | 220,32 Euro |
| 2 | 9,18 Euro | 110,16 Euro |
| 3 | 6,12 Euro | 73,44 Euro |
| 4 | 4,59 Euro | 55,08 Euro |
Das Problem ist nicht die Höhe, es ist der Rhythmus. Der Beitrag ist zwar monatlich geschuldet, fällig wird er aber in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate (§ 7 Abs. 3 RBStV). Eine monatliche Zahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wählbar sind der gesetzliche Rhythmus oder Vorauszahlungen für ein Quartal, ein Halbjahr oder ein ganzes Jahr, daneben lassen sich auf Wunsch abweichende Vorauszahlungen vereinbaren. Es gehen also mindestens 55,08 Euro auf einmal vom Konto der angemeldeten Person ab, viermal im Jahr, zu Terminen, die niemand im Kopf hat.
Und genau das ist die eigentliche Zumutung an diesem Posten, nicht der Betrag. Bei einem Abo, das monatlich abgeht, fällt eine fehlende Überweisung nach vier Wochen auf. Beim Rundfunkbeitrag fällt sie nach einem Quartal auf, oder gar nicht. Wer viermal im Jahr für zwei andere Personen mitzahlt, hat am Jahresende 146,88 Euro ausgelegt, ohne dass es je jemandem aufgefallen wäre.
Wer den Beitrag in eure WG-Kostenaufstellung aufnimmt, sollte ihn deshalb als Quartalsposten führen und nicht in einen Monatsbetrag umrechnen. Die Jahressumme stimmt in beiden Fällen. Sichtbar wird aber nur so, dass eine Person regelmäßig in Vorleistung geht.
Wer hat den Rundfunkbeitrag zuletzt ausgelegt?
55,08 Euro gehen quartalsweise bei einer Person ab, die Anteile der anderen kommen unregelmäßig zurück. In fynshare liegt der Beitrag als vierteljährlicher Posten im Haushalt, mit Zahler und Aufteilung, sodass alle denselben Stand sehen.
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Zusammenziehen: Rundfunkbeitrag abmelden, wenn ein Mitbewohner bereits zahlt
Wer in eine Wohnung zieht, in der bereits gezahlt wird, kann das eigene Beitragskonto abmelden. Das gilt für die WG genauso wie für ein Paar, das zusammenzieht. Ohne Abmeldung laufen zwei Beitragskonten für eine Wohnung weiter, und der Beitragsservice merkt das nicht von allein.
Für die Abmeldung über das Formular auf rundfunkbeitrag.de brauchst du fünf Angaben:
- deine eigene Beitragsnummer
- die Adresse der Wohnung, die du aufgibst
- das Datum, zu dem du sie aufgibst
- den Abmeldegrund, hier den Zusammenzug
- Name und Beitragsnummer der Person, die für die neue Wohnung bereits zahlt
Die letzte Angabe ist die entscheidende. Ohne sie ist für die Rundfunkanstalt nicht erkennbar, dass die Wohnung weiterhin abgedeckt ist, und die Abmeldung wird nicht anerkannt. Wer das erledigt, spart 220,32 Euro im Jahr.
Beim Zeitpunkt lohnt sich Genauigkeit. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Wohnung aufgibst, aber nicht vor Ablauf des Monats, in dem du das der Landesrundfunkanstalt anzeigst (§ 7 Abs. 2 RBStV). Rückwirkend geht es nicht. Wer am 5. Juli auszieht und erst im September daran denkt, zahlt Juli, August und September noch voll. Das sind 55,08 Euro, die niemand zurückbekommt. Was sonst beim Zusammenziehen zu regeln ist, steht in unserem Überblick zu Verträgen beim Zusammenziehen.
Auszug aus der WG: ummelden oder neu anmelden
Die Beitragsnummer gehört der Person, nicht der Wohnung. Zieht die angemeldete Person aus, meldet sie ihr Beitragskonto auf die neue Adresse um und nimmt es damit mit. Auf einen Mitbewohner übertragen lässt es sich nicht.
Für die zurückbleibende WG heißt das: Sie ist danach nicht mehr angemeldet. Jemand aus der verbleibenden Runde muss die Wohnung neu anmelden. Passiert das nicht, läuft die Beitragspflicht trotzdem weiter, denn sie entsteht mit dem Innehaben der Wohnung und nicht mit der Anmeldung. Irgendwann gleicht der Beitragsservice die Meldedaten ab, und dann kommt eine Nachforderung. Nachgefordert werden können die noch nicht verjährten Beiträge. Die Verjährung richtet sich nach § 7 Abs. 4 RBStV und beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
Die vergessene Neuanmeldung nach dem Auszug ist ein häufiger, aber unauffälliger Fehler beim Rundfunkbeitrag in der WG. Beim Auszug oder bei einer Trennung mit gemeinsamen Verträgen fallen Strom, Internet und Versicherungen auf, weil sie Geld kosten und jemand widerspricht. Der Rundfunkbeitrag fällt nicht auf, weil sich zunächst nichts ändert. Nur eben, dass die Wohnung nicht mehr angemeldet ist.
An dieser Stelle hilft weniger eine Frist als eine festgehaltene Zuständigkeit. In fynshare hängen Verträge nicht an einem einzelnen Handy, sondern am Haushalt, mit sichtbarem Zahler und sichtbarer Aufteilung. Wenn jemand auszieht, ist damit auch sichtbar, was an dieser Person hing.
Welche Sonderfälle gibt es beim Rundfunkbeitrag in der WG?
Drei Fälle kommen in geteilten Haushalten regelmäßig vor, und alle drei folgen derselben Logik: Befreiung und Ermäßigung hängen an der Person, die Beitragspflicht hängt an der Wohnung. Eine Befreiung nach § 4 Abs. 1 RBStV nimmt deshalb nie die ganze WG aus der Pflicht. Ein Zimmer im Wohnheim kann dagegen je nach Zuschnitt schon eine eigene Wohnung sein, mit eigenem Beitrag.
BAföG-Befreiung: gilt sie für die ganze WG?
Eine Befreiung, etwa wegen BAföG nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 RBStV, gilt der Person und nicht der Wohnung. Sie setzt voraus, dass die geförderte Person nicht bei den Eltern wohnt. Wohnt eine befreite Studentin mit zwei zahlenden Mitbewohnern zusammen, bleibt der Beitrag für die Wohnung fällig, die anderen beiden teilen ihn dann unter sich auf. Nur wenn alle Bewohner befreit sind, entfällt er.
Zimmer im Studentenwohnheim: eigene Wohnung oder WG?
Ein Einzelzimmer im Wohnheim, das vom allgemein zugänglichen Flur abgeht, gilt in der Regel als eigene Wohnung und kostet dann einen eigenen Beitrag von 18,36 Euro im Monat. Es kommt also auf den Zuschnitt an. Nach § 3 Abs. 1 RBStV ist eine Wohnung jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die durch einen eigenen Eingang unmittelbar vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden kann. Auf ein eigenes Bad und eine eigene Küche kommt es dabei nicht an. Liegen dagegen mehrere Zimmer hinter einer gemeinsamen Wohnungstür, ist das eine Wohngemeinschaft, und es fällt nur ein Beitrag an.
Ermäßigung auf 6,12 Euro mit Merkzeichen RF
Auf ein Drittel, also 6,12 Euro im Monat, ermäßigt wird der Beitrag nach § 4 Abs. 2 RBStV. Begünstigt sind unter anderem blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80. Nachgewiesen wird das über das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Die Ermäßigung gilt für die Wohnung, für die diese Person den Beitrag entrichtet.
Rundfunkbeitrag kündigen: warum das nicht geht und die Abmeldung nichts kostet
Es gibt keinen Vertrag, den man kündigen könnte. Es gibt eine gesetzliche Beitragspflicht, die entsteht, sobald du eine Wohnung innehast. Kein Kündigungsbutton, keine Kündigungsfrist, kein Sonderkündigungsrecht. Anders als bei den Kündigungsfristen für Abos und Verträge gibt es hier nichts zu terminieren. Es gibt nur die Abmeldung, und die setzt voraus, dass die Voraussetzung tatsächlich wegfällt: Umzug ins Ausland, Zusammenzug mit einer zahlenden Person, Aufgabe der Wohnung.
Dazu ein Punkt, den man deutlich sagen sollte. An-, Um- und Abmeldung sind über die Formulare auf rundfunkbeitrag.de kostenlos. Daneben gibt es kommerzielle Seiten, die für die Weiterleitung genau dieser Vorgänge Geld verlangen. Die Verbraucherzentralen warnen seit Jahren davor und nennen Beträge von rund 30 bis 40 Euro, die oft nur im Kleingedruckten angekündigt seien (Stand: Juli 2026). Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Betreiber die intransparente Darstellung dieser Kosten untersagt, abgeschlossen ist das Verfahren noch nicht. Wer abmelden will, macht das auf der offiziellen Seite in zehn Minuten selbst.
Der Rundfunkbeitrag könnte ab Januar 2027 auf 18,64 Euro steigen
Die 18,36 Euro gelten seit August 2021, damals angeordnet durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021. Seitdem hat sich am Betrag nichts bewegt: Die Länder setzten die KEF-Empfehlung von 18,94 Euro zum Januar 2025 nicht um, ARD und ZDF zogen dagegen nach Karlsruhe. Am 23. Juni 2026 hat das Bundesverfassungsgericht darüber verhandelt (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24), ein Urteil steht noch aus und wird frühestens im Herbst erwartet. Parallel empfiehlt die KEF in ihrem Zwischenbericht vom Februar 2026 eine Anhebung auf 18,64 Euro ab Januar 2027 (Stand: Juli 2026).
Für einen geteilten Haushalt heißt das vor allem eines: Dieser Posten wird sich absehbar ändern, und zwar nicht zu einem Termin, den ihr euch aussuchen könnt. Wer jetzt festhält, auf wessen Beitragsnummer die Wohnung läuft und wie die 18,36 Euro aufgeteilt sind, muss beim nächsten Betrag nur eine Zahl anpassen statt die ganze Absprache neu zu führen.
Dieser Artikel ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu deinem Beitragskonto helfen die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die Verbraucherzentrale weiter.
Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag in der WG
Muss jeder in der WG Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein. Nach § 2 Abs. 1 RBStV fällt pro Wohnung genau ein Rundfunkbeitrag an, aktuell 18,36 Euro im Monat, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen. Zahlt ein Bewohner, ist die Wohnung abgedeckt. Wer neu in eine bereits angemeldete WG zieht, muss sich nicht zusätzlich anmelden, sollte aber sein eigenes Beitragskonto von der alten Wohnung abmelden.
Wie teilen wir den Rundfunkbeitrag in der WG auf?
In einer Dreier-WG sind 18,36 Euro im Monat 6,12 Euro pro Person, im Jahr 73,44 Euro von insgesamt 220,32 Euro. Abgebucht wird allerdings quartalsweise mit 55,08 Euro bei der angemeldeten Person, eine monatliche Zahlung sieht das Gesetz nicht vor. Sinnvoll ist deshalb, den Posten als Quartalsbetrag zu führen, damit sichtbar bleibt, wer gerade in Vorleistung geht.
Was passiert mit dem Rundfunkbeitrag, wenn der angemeldete Mitbewohner auszieht?
Die Beitragsnummer ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die ausziehende Person nimmt ihr Beitragskonto an die neue Adresse mit, die WG ist danach nicht mehr angemeldet. Eine der verbleibenden Personen muss die Wohnung neu anmelden. Unterbleibt das, besteht die Beitragspflicht trotzdem weiter, und es kann zu einer Nachforderung für die noch nicht verjährten Zeiträume kommen. Die Verjährung beträgt nach § 7 Abs. 4 RBStV drei Jahre.
Muss ich mich abmelden, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?
Ja, sonst laufen zwei Beitragskonten für eine Wohnung weiter. Für die Abmeldung brauchst du deine eigene Beitragsnummer, die Adresse der aufgegebenen Wohnung sowie Name und Beitragsnummer der Person, die für die gemeinsame Wohnung bereits zahlt. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Wohnung aufgibst, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem du das anzeigst (§ 7 Abs. 2 RBStV). Rückwirkend ist eine Abmeldung ausgeschlossen.
Gilt eine BAföG-Befreiung für die ganze WG?
Nein. Die Befreiung gilt der Person, die sie beantragt hat, nicht der Wohnung. Wohnen weitere beitragspflichtige Personen in der Wohnung, bleibt der Beitrag von 18,36 Euro im Monat für die Wohnung fällig und wird unter ihnen aufgeteilt. Nur wenn alle Bewohner befreit sind, entfällt er.
Kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?
Nein. Der Rundfunkbeitrag beruht nicht auf einem Vertrag, sondern auf einer gesetzlichen Pflicht nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Es gibt daher keine Kündigung und keine Kündigungsfrist, sondern nur die Abmeldung, wenn die Voraussetzung wegfällt, etwa beim Zusammenzug mit einer zahlenden Person oder beim Umzug ins Ausland. Die Abmeldung über rundfunkbeitrag.de ist kostenlos.
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