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Kündigung & Fristen

Kündigungsbutton: So kündigst du Online-Verträge richtig

Seit Juli 2022 ist der Kündigungsbutton bei Online-Verträgen Pflicht. So findest und nutzt du ihn, und was du tust, wenn ein Anbieter keinen hat.

fynshare
ca. 9 Min. Lesezeit

Der Kündigungsbutton soll das Kündigen einfach machen: ein Klick, eine Bestätigung, fertig. Seit dem 1. Juli 2022 muss ihn fast jeder Anbieter haben, bei dem sich ein laufender Vertrag online abschließen lässt. Nur findet man ihn trotzdem oft nicht, weil er am Seitenende versteckt, falsch beschriftet oder hinter einem Login vergraben ist. Dieser Ratgeber zeigt, was der Kündigungsbutton genau ist, wie die Kündigung in zwei Schritten abläuft, für welche Verträge er gilt und was du tust, wenn ein Anbieter keinen hat.

Was ist der Kündigungsbutton, und seit wann gibt es ihn?

Der Kündigungsbutton ist in § 312k BGB geregelt und seit dem 1. Juli 2022 Pflicht. Er gilt für entgeltliche Dauerschuldverhältnisse, die sich online abschließen lassen: das Streaming-Abo, der Handy- und Internetvertrag, die Fitnessstudio-Mitgliedschaft, das Zeitschriften-Abo. Also genau die Verträge, die sich im Haushalt ansammeln und deren Kündigung sonst gern zwischen Kontaktformular und Hotline verschwindet.

Das Gesetz stellt drei klare Anforderungen: Der Button muss gut lesbar sein, dauerhaft auf der Website verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich (§ 312k Abs. 2 BGB). Aus dieser Zugänglichkeit leitet die Rechtsprechung einen vierten, im Alltag entscheidenden Punkt ab: Der Button muss ohne Login erreichbar sein. Du darfst nicht gezwungen werden, dich erst einzuloggen oder dein Passwort zu suchen, bevor du kündigen kannst. Wer das verlangt, setzt die Vorschrift nicht korrekt um.

Wie kündigst du per Button? Die zwei Schritte

Der Ablauf ist bewusst zweistufig, und die beiden Schritte tragen unterschiedliche Beschriftungen. Das klingt nach Kleinkram, sorgt aber regelmäßig für Verwirrung, deshalb hier sauber getrennt:

  1. Schritt 1: der Kündigungsbutton. Auf der Anbieterseite klickst du auf die Schaltfläche „Verträge hier kündigen" (oder eine ebenso eindeutige Beschriftung). Dieser Button führt dich direkt zu einer Bestätigungsseite. Mehr passiert hier noch nicht.
  2. Schritt 2: die Bestätigung. Auf der Bestätigungsseite gibst du an, welchen Vertrag du kündigst, welche Art der Kündigung du meinst und wie der Anbieter dich erreicht. Abgeschickt wird das Ganze mit dem Bestätigungsbutton „Jetzt kündigen" (oder ebenso eindeutig).

„Jetzt kündigen" gehört also zum zweiten Button, nicht zum ersten. Wer die beiden verwechselt, sucht auf der Startseite vergeblich nach einem Button, den es dort so gar nicht gibt. Nach dem Klick auf „Jetzt kündigen" muss der Anbieter dir den Eingang deiner Kündigung in Textform bestätigen, mit Datum und Uhrzeit. Diese Bestätigung ist dein Beleg, also aufheben.

Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton?

Der Kündigungsbutton gilt für fast alle entgeltlichen Dauerverträge, die sich online abschließen lassen. Online abschließbar bedeutet dabei: Derselbe Vertragstyp lässt sich beim Anbieter grundsätzlich über Website oder App buchen. Entscheidend ist also nicht, wie du den Vertrag abgeschlossen hast, sondern ob der Anbieter den Vertragstyp online anbietet. Genau hier steckt das häufigste Missverständnis.

Das hat zwei praktische Folgen. Erstens gilt der Button auch für Verträge, die du im Geschäft unterschrieben hast, solange derselbe Vertragstyp bei diesem Anbieter auch online buchbar wäre. Zweitens gilt er ebenso für Altverträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden. Der oft gehörte Satz „das habe ich doch offline abgeschlossen, da gibt es keinen Button" ist damit in den meisten Fällen falsch.

Echte Ausnahmen gibt es trotzdem, aber nur wenige. Verträge mit strengeren gesetzlichen Kündigungsanforderungen fallen heraus, konkret Miet-, Arbeits- und Finanzdienstleistungsverträge. Für deine Wohnung, deinen Job oder einen Kreditvertrag suchst du also zu Recht keinen Kündigungsbutton. Für Streaming, Handy und Fitnessstudio dagegen schon, egal ob das Abo bei Netflix, Vodafone oder einer Fitnesskette läuft.

Wie weit die Pflicht reicht, legt die Rechtsprechung eher großzügig aus. Der Button greift auch bei befristeten Verträgen mit einer Einmalzahlung, solange der Anbieter während der Laufzeit fortlaufend leistet. So hat es der Bundesgerichtshof im Mai 2025 entschieden (Az. I ZR 161/24). Im Zweifel gilt also eher: Button ja, nicht Button nein.

Was tun, wenn der Kündigungsbutton versteckt oder gar nicht da ist?

Fehlt der Button, kannst du sofort fristlos kündigen. Ist er nur versteckt, hilft ein systematischer Blick auf die Anbieterseite. Das sind zwei Fälle, die sich im Alltag ähnlich anfühlen, aber sauber getrennt gehören.

Der erste Fall: Der Button ist da, aber schwer zu finden. Er sitzt ganz unten im Fußbereich, ist irreführend beschriftet oder steht hinter einem Login, obwohl er ohne erreichbar sein müsste. Das ist Alltag. Und es ist der Punkt, an dem sich Sucherei sparen lässt. Wer seine Verträge in fynshare bündelt, wird pro Anbieter direkt zum hinterlegten Kündigungsweg geführt, zum Portal oder zum § 312k-Button, statt die Anbieterseite selbst nach der oft versteckten Schaltfläche zu durchsuchen.

Der zweite Fall: Es gibt gar keinen Button, obwohl es einen geben müsste. Dass das kein Einzelfall ist, zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom Juni 2023. Von 2.946 geprüften Websites waren nur 42 Prozent rechtskonform, ein Anstieg gegenüber 28 Prozent im November 2022, aber immer noch weniger als die Hälfte. Typische Mängel: falsche Beschriftung, Button nur am Seitenende, Kündigungsformular hinter dem Login.

Und hier wird es für dich interessant. Fehlt der Button oder funktioniert er nicht, hat das eine klare Folge: Nach § 312k Abs. 6 BGB kannst du den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist spielt dann keine Rolle mehr. Ein fehlender Button ist also kein Grund zu resignieren, sondern ein Hebel.

Kündigungsbutton oder Widerrufsbutton? § 312k und § 356a im Vergleich

Seit 2026 gibt es eine zweite Schaltfläche mit ähnlichem Namen, und die beiden werden gern verwechselt. Ab dem 19. Juni 2026 gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton nach § 356a BGB. Klingt verwandt, meint aber etwas anderes.

Der Widerrufsbutton ist eine Schaltfläche, mit der du eine online getätigte Bestellung innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machst. Der Kündigungsbutton dagegen beendet einen laufenden Dauervertrag für die Zukunft. Kurz gesagt: Widerruf heißt raus aus etwas, das du gerade abgeschlossen hast, Kündigung heißt beenden, was schon eine Weile läuft.

Merkmal

Kündigungsbutton (§ 312k BGB)

Widerrufsbutton (§ 356a BGB)

Wozu

beendet einen laufenden Dauervertrag

macht eine frische Fernabsatzbestellung rückgängig

Wann nutzbar

jederzeit während der Laufzeit

nur innerhalb der Widerrufsfrist (14 Tage)

Pflicht seit

  1. Juli 2022
  1. Juni 2026

Wenn die Schaltfläche fehlt

fristlose Kündigung jederzeit (§ 312k Abs. 6 BGB)

Verstoß, der abgemahnt werden kann

Wer einen laufenden Vertrag loswerden will, sucht den Kündigungsbutton nach § 312k, nicht den Widerrufsbutton.

Willst du zusätzlich wissen, welche Frist dabei überhaupt gilt: Das steht in Kündigungsfrist bei Abos nicht verpassen und, für die Frage nach Alt- und Neuverträgen, in Automatische Vertragsverlängerung.

Ein konkreter nächster Schritt, wenn du jetzt kündigen willst: Öffne die Anbieterseite und such den Button „Verträge hier kündigen", auch im Fußbereich. Findest du ihn, klick dich durch beide Schritte und heb die Bestätigung auf. Findest du keinen, notier dir das Datum deiner Suche. Denn dann steht dir die fristlose Kündigung nach Abs. 6 offen.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Deine Kündigungswege an einem Ort

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Häufige Fragen zum Kündigungsbutton

Ist der Kündigungsbutton Pflicht?

Ja. Nach § 312k BGB ist der Kündigungsbutton seit dem 1. Juli 2022 Pflicht für entgeltliche Dauerschuldverhältnisse, die sich online abschließen lassen, etwa Streaming-, Handy-, Internet- oder Fitnessstudio-Verträge. Er muss gut lesbar, dauerhaft verfügbar, unmittelbar zugänglich und ohne Login erreichbar sein.

Was tue ich, wenn der Kündigungsbutton fehlt?

Fehlt der vorgeschriebene Button oder funktioniert er nicht, kannst du den Vertrag nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit fristlos kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist gilt dann nicht mehr. Notiere dir Datum und Uhrzeit deiner erfolglosen Suche als Beleg.

Wie ist der Kündigungsbutton beschriftet?

Der Ablauf ist zweistufig. Der erste Button trägt die Beschriftung „Verträge hier kündigen" (oder eine ebenso eindeutige Formulierung) und führt zu einer Bestätigungsseite. Dort schließt du die Kündigung mit dem zweiten Button „Jetzt kündigen" ab. „Jetzt kündigen" gehört also zur Bestätigung, nicht zum ersten Schritt.

Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton?

Entscheidend ist, ob der Anbieter den Vertragstyp grundsätzlich online anbietet, nicht wie du selbst abgeschlossen hast. Der Button gilt deshalb auch für im Geschäft und vor dem 1. Juli 2022 geschlossene Verträge. Ausgenommen sind nur Verträge mit strengeren Kündigungsregeln, etwa Miet-, Arbeits- und Finanzdienstleistungsverträge.

Kündigungsbutton oder Widerrufsbutton, was ist der Unterschied?

Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB beendet einen laufenden Dauervertrag für die Zukunft. Der Widerrufsbutton nach § 356a BGB, Pflicht ab dem 19. Juni 2026, betrifft den Widerruf einer gerade geschlossenen Fernabsatzbestellung innerhalb der Widerrufsfrist. Widerruf heißt raus aus etwas Neuem, Kündigung heißt beenden, was schon läuft.

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