Eine automatische Vertragsverlängerung trifft dich meist im falschen Moment: Die Frist ist durch, der Vertrag läuft weiter, und auf dem Kontoauszug steht eine Abbuchung, mit der du nicht mehr gerechnet hast. Manchmal heißt sie stillschweigende Vertragsverlängerung, gemeint ist dasselbe. Vor März 2022 hieß das oft zwölf Monate Bindung an einen Vertrag, den du längst nicht mehr brauchst. Heute ist es in den meisten Fällen ein einziger Monat. Aber eben nicht in allen. Ob die kurze oder die lange Frist gilt, hängt an zwei Dingen: am Datum, an dem du unterschrieben hast, und an der Art des Vertrags. Wer beides kennt, weiß in zwei Minuten, ob er ein Jahr gebunden ist oder einen Monat.
Was das Gesetz für faire Verbraucherverträge geändert hat
Am 1. März 2022 ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Es hat § 309 Nr. 9 BGB neu gefasst, also die Vorschrift, die regelt, was Anbieter in ihren AGB zu Laufzeit und Verlängerung überhaupt vereinbaren dürfen. Drei Regeln sind seitdem entscheidend.
Erstens: Die anfängliche Laufzeit eines Vertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Zweitens: Nach dieser Erstlaufzeit darf sich der Vertrag nicht mehr automatisch um eine weitere feste Dauer verlängern, sondern nur noch auf unbestimmte Zeit. Drittens: In dieser Verlängerung muss eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat möglich sein.
Auf einen Satz gebracht: Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen sich nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
Das hat die automatische Verlängerung entschärft, aber nicht abgeschafft. Wer die Frist verpasst, zahlt seitdem in den meisten Fällen einen Monat zu viel statt ein ganzes Jahr. Die Verlängerung an sich bleibt der Normalfall. Nur ihre Folgen sind milder geworden.
Altvertrag oder Neuvertrag? Die Schnellübersicht
Der Stichtag entscheidet, welche Regeln für deinen Vertrag gelten, und zwar das Datum des Vertragsschlusses, nicht das Datum einer späteren Verlängerung. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt die alte Fassung von § 309 Nr. 9 BGB weiter (Art. 229 § 60 EGBGB). Im Klartext: Für Verträge von vor dem 1. März 2022 bleibt eine automatische Verlängerung um eine feste Dauer zulässig, höchstens um ein Jahr, mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten.
Regel | Vertrag vor dem 1. März 2022 | Vertrag ab dem 1. März 2022 |
|---|---|---|
Maximale Erstlaufzeit | höchstens 24 Monate | höchstens 24 Monate |
Art der Verlängerung | feste Dauer, bis zu ein Jahr | nur auf unbestimmte Zeit |
Kündigungsfrist nach Verlängerung | bis zu drei Monate | höchstens ein Monat |
Ein Vertrag von 2020, der sich im Sommer 2026 wieder verlängert, kann sich also immer noch um ein volles Jahr binden, obwohl die Verlängerung längst nach neuem Recht passiert. Maßgeblich bleibt, wann du unterschrieben hast. Ein Blick auf das Abschlussdatum in deinen Unterlagen klärt die Frage, und wenn dort ein Datum vor März 2022 steht, lohnt der Blick in die AGB, ob noch eine längere Verlängerungsklausel drinsteht.
Für welche Verträge die Regel gilt und für welche nicht
§ 309 Nr. 9 BGB betrifft Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern, und das sind die meisten Verträge, die im Haushalt nerven: das Streaming-Abo, die Fitnessstudio-Mitgliedschaft, das Zeitschriften-Abo, der Zeitungsbezug. Hier greift die neue Regel voll. Schließt du heute ab, ist der Vertrag nach der Mindestlaufzeit nur noch monatlich kündbar. So weit der Standardfall.
Zwei Vertragsarten gehen einen eigenen Weg.
Versicherungen sind ausdrücklich ausgenommen. Versicherungsverträge fallen nicht unter diese Regel: Nach § 11 VVG dürfen sie sich weiterhin um jeweils ein Jahr verlängern. Die Kündigungsfrist liegt dort je nach Vertrag zwischen einem und drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Wer also seine Hausrat- oder Kfz-Versicherung nicht rechtzeitig kündigt, hängt weiter ein ganzes Jahr drin, anders als beim Streaming-Abo. Nur wer einen Vertrag über mehr als drei Jahre abgeschlossen hat, kann ihn zum Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist vorzeitig beenden (§ 11 VVG).
Telekommunikation hat eigene, aber ähnlich verbraucherfreundliche Regeln. Schon seit dem 1. Dezember 2021 gilt für Handy-, Internet- und Festnetzverträge § 56 TKG: Erstlaufzeit höchstens 24 Monate, danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Dazu kommt eine Pflicht, die andere Verträge nicht kennen. Der Anbieter muss dich rechtzeitig in Textform an das nahende Vertragsende erinnern. Das ist mehr Transparenz als bei den meisten anderen Verträgen, ersetzt aber keinen eigenen Kalendereintrag.
Und dann gibt es Verträge, für die § 309 Nr. 9 BGB von vornherein nicht gedacht ist. Der Mietvertrag über deine Wohnung gehört dazu, ebenso der Arbeitsvertrag. Beide haben eigene gesetzliche Kündigungsregeln und richten sich nicht nach der AGB-Vorschrift für Verbraucher-Dauerschuldverhältnisse. Wer beim Stichwort Vertragsverlängerung an die Wohnung denkt, sucht an der falschen Stelle.
Was tun, wenn die Verlängerungsklausel unzulässig ist?
Manche Anbieter haben ihre AGB nach 2022 nicht angepasst und schreiben in neuen Verträgen weiter eine feste Verlängerung um zwölf Monate fest. Diese Klausel ist unwirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB), und die sieht keine feste Langzeitbindung mehr vor. Praktisch heißt das: Auch wenn im Kleingedruckten zwölf Monate stehen, bindet dich diese feste Frist nicht. Je nach Vertrag kannst du nach der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (Stand: Juni 2026).
Für die Kündigung selbst gilt: Eine E-Mail reicht. Anbieter dürfen von Verbrauchern keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB, § 126b BGB). Eine Klausel, die Kündigungen nur per unterschriebenem Brief akzeptiert, ist unwirksam. Wenn ein Anbieter trotzdem auf einer alten Klausel beharrt, prüft die Verbraucherzentrale solche Fälle und stellt Musterbriefe bereit.
Warum verlängerte Verträge im Haushalt leicht durchrutschen
Die neue Rechtslage nützt nur, wenn du das Vertragsende und die Frist kennst. Und genau hier wird es im Alltag wieder unübersichtlich.
Ein Rechenbeispiel. Eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft kostet im Schnitt rund 45 € im Monat (Stand: 2025). Wer den Vertrag vor März 2022 abgeschlossen hat und die Frist verpasst, zahlt unter Umständen noch zwölf Monate weiter: 540 € für ein Jahr, das du nicht mehr nutzt. Beim selben Vertrag nach neuem Recht kostet dich der verpasste Moment einen Monat, also 45 €. Der Unterschied ist real. Er verschwindet aber, wenn du gar nicht erst mitbekommst, dass die Frist läuft.
Hinzu kommt ein Effekt, der leicht übersehen wird. Solange ein Vertrag eine feste Jahresverlängerung hatte, gab es einen klaren Stichtag im Kalender. Bei den heute üblichen, monatlich kündbaren Verträgen verschwindet dieser feste Termin. Das Vertragsende wandert mit, Monat für Monat. Das ist bequem, solange du kündigen willst, und tückisch, solange du es vergisst, weil kein Jahrestag mehr da ist, der dich erinnert.
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Wer zuerst wissen will, welche Abos überhaupt laufen, findet im Artikel Versteckte Abos finden den Weg durch den Kontoauszug. Und was passiert, wenn eine Frist doch einmal durchrutscht, steht in Kündigungsfrist bei Abos nicht verpassen.
Drei Schritte genügen, um einen Vertrag einzuordnen. Schau auf das Abschlussdatum: vor oder ab dem 1. März 2022. Ordne den Typ ein: normaler Verbrauchervertrag, Versicherung oder Telekommunikation. Und notier dir die Frist, die sich daraus ergibt. Danach weißt du, ob du ein Jahr gebunden bist oder einen Monat, und musst nicht mehr raten.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Häufige Fragen zur automatischen Vertragsverlängerung
Was hat sich 2022 bei der automatischen Vertragsverlängerung geändert?
Seit dem 1. März 2022 gilt § 309 Nr. 9 BGB in neuer Fassung. Verträge, die ab diesem Tag geschlossen wurden, dürfen sich nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen.
Welche Kündigungsfrist gilt nach der automatischen Vertragsverlängerung?
Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 beträgt die Kündigungsfrist nach der Verlängerung höchstens einen Monat, und du kannst jederzeit kündigen. Bei Verträgen von vor dem 1. März 2022 kann weiterhin eine Frist von bis zu drei Monaten und eine feste Verlängerung um bis zu ein Jahr gelten.
Gilt die neue Regel auch für Versicherungen?
Nein. Versicherungsverträge fallen nicht unter § 309 Nr. 9 BGB. Nach § 11 VVG dürfen sie sich weiterhin um jeweils ein Jahr verlängern. Die Kündigungsfrist liegt je nach Vertrag zwischen einem und drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Was gilt für Verträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden?
Für Altverträge bleibt die alte Fassung von § 309 Nr. 9 BGB maßgeblich (Art. 229 § 60 EGBGB). Eine automatische Verlängerung um eine feste Dauer von bis zu einem Jahr ist dort weiter zulässig, mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Entscheidend ist das Abschlussdatum, nicht das Datum der Verlängerung.
Ist eine Verlängerungsklausel über zwölf Monate noch erlaubt?
In Verträgen ab dem 1. März 2022 nicht. Eine Klausel, die eine feste Verlängerung um zwölf Monate vorsieht, ist unwirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB), sodass du nach der Erstlaufzeit in der Regel mit einer Frist von einem Monat kündigen kannst.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Ja. Anbieter dürfen von Verbrauchern keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB, § 126b BGB). Eine E-Mail genügt. Klauseln, die einen unterschriebenen Brief verlangen, sind unwirksam.
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